Die grundsätzlichen Ziele des Verbandes finden sich in § 2 der Satzung, der erste Absatz der Satzung besagt:
§ 2 Zweck und Ziele
2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
2.1 Stärken der Selbsthilfe von Familien mit psychisch erkrankten oder psychisch behinderten Mitgliedern durch Bildung und Unterstützung von Angehörigengruppen;
2.2 Informieren der Mitglieder des Verbandes und weiterer Ratsuchender über den aktuellen Stand der einschlägigen sozialen Gesetze und Vorschriften auf Landes- bzw. Bundesebene;
Die vollständige Satzung finden Sie hier