Aktuelles
An dieser Stelle informieren wir Sie über aktuelle Mitteilungen.
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Im Rahmen unserer Bemühungen, eine Verbesserung der Versorgung psychisch schwer erkrankter Menschen zu erreichen, haben wir den Vorsitzenden der Gesundheitsministerkonferenz der Länder mit Schreiben vom 10. April 2018 informiert über
1. unseren Aufruf zur Stärkung der aufsuchenden Behandlung http://www.lapk-hamburg.de/index.php/aufruf-aufsuchende-behandlung-staerken
2. die Petition zur aufsuchenden Hilfe in schweren Krisen https://www.openpetition.de/petition/online/psychisch-schwerkranke-menschen-brauchen-in-lebensbedrohlichen-krisen-aufsuchende-hilfen
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Haben Angehörige die Psychiatrie verändert?
Vortrag gehalten auf der Tagung: „Die subjektive Seite der Schizophrenie“ am 22. Februar 2018 in Hamburg
Zusammenfassung:
Es werden beispielhaft 4 Visionen vorgestellt:
Vision Nr. 1.
Psychiatrisch Tätige aller Berufsgruppen, sammeln in Aus- und Weiterbildung umfangreiche praktische Kenntnisse der anderen Seite der Schizophrenie, nämlich der Patienten in ihrer häuslichen, familiären Umgebung.
Vision Nr. 2
Angehörigen wird mit einer wertschätzenden Haltung begegnet, ihre Sorgen um das erkrankte Familienmitglied und die ganze Familie werden ernst genommen.
Vision Nr. 3
Die professionell psychiatrisch Tätigen anerkennen und unterstützen die Arbeit der Angehörigenselbsthilfe .
Vision Nr. 4
Viele professionell in der Psychiatrie Tätige sind zugleich Angehöriger eines psychisch erkrankten Menschen. Sie verfügen über eine Doppelerfahrung, die weder der durchschnittliche psychiatrische Profi noch der durchschnittliche Angehörige hat.
Die Vision ist, dass es gelingt, diese Doppelerfahrungen für die Psychiatrie nutzbar zu machen.
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Auf Einladung der Westfälischen Gesellschaft für soziale Psychiatrie hielt der Vorsitzende unseres Verbandes im November 2017 in der Fachhochschule Bielefeld einen Vortrag, in dem er u.a. die Frage behandelte, welche Verantwortung Angehörige haben, wenn das erkrankte Familienmitglied seine Hilfsbedürftigkeit nicht erkennt.
Auszug: Selbstbestimmung, Autonomie und Menschenwürde sind hohe Güter. Fürsorge und Hilfe für Menschen, die sich selbst nicht helfen können, sind gleichfalls tief in unserer Kultur verwurzelte Güter. Bei psychisch schwerkranken Menschen kann hier ein Spannungsfeld bestehen.
Unterlassene Hilfeleistung ist ein Straftatbestand. Ich erinnere an den skandalösen Vorgang vor einigen Jahren in Rheinland-Pfalz: ein psychisch schwerkranker Mann lebt in seiner Wohnung mit Ehefrau und erwachsenen Kindern, er verweigert jegliche Behandlung, will keine Hilfe, der Zustand verschlechtert sich.
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Am 27. April 2017 nahmen an der Veranstaltung im Rauhen Haus Hamburg rund 180 Personen teil. Gemeinsame Veranstalter waren das Rauhe Haus Hamburg, der Bundesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen (BApK) und der Landesverband Hamburg der Angehörigen psychisch Kranker (LApK). Es ging um das Spannungsfeld: Respekt vor der Autonomie oder unterlassene Hilfeleistung.
Wir stellen hier die Vorträge zur Verfügung, soweit sie uns schon vorliegen.
1. Warum wir als Angehörige nicht tatenlos zusehen dürfen, Dr. Hans Jochim Meyer, LApK
3. Recht auf Autonomie und/ oder Recht auf Hilfe? Eine Güterabwägung, Zusammenfassung der folgende ppt-Präsentation in Textform, Prof. Dr. Wolfgang Schütte
4. Recht auf Autonomie und/oder Recht auf Hilfe? Eine Güterabwägung, Powerpoint Prof. Dr. Wolfgang Schütte
5. Mein Recht auf Hilfe, wenn ich mir nicht mehr selber helfen kann, Rolf Scheffel, Hamburg
6. Wie wir im Rauhen Haus arbeiten – die Praxis unseres Arbeitsalltags, Wolfgang Bayer, Das Rauhe Haus,
7. Pflegepraxis und Pflegewissenschaft – was bietet sie dieser Zielgruppe an, was muss sie lernen? Prof. Dr. Michael Schulz,Fachhochschule der Diakonie Bielefeld
Wir möchten auf das im Paranus-Verlag erschienene Buch: "Angehörige sind Erfahrene" hinweisen,
weitere Literaturhinweise finden Sie unter http://www.lapk-hamburg.de/index.php/unser-angebot
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